Holzberg-Petition in der Verlängerung
Wir Bürger haben das Recht, eine sogenannte Petition einzureichen. Dieses Recht ist sogar im Grundgesetz verankert. Dort steht: „Jedermann hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden.“ Das hört sich sehr unspektakulär an. Ist es aber nicht. Denn es gibt kaum eine andere Möglichkeit, Regierungen oder Parlamente auf Missstände aufmerksam zu machen. Das Petitionsrecht ist für uns Bürger die wichtigste Möglichkeit, uns auf eine Art zu Wort zu melden, die nicht ignoriert werden kann. Schon gar nicht, wenn es viele zigtausende Unterzeichner gibt.